ELStAM Verfahrenshinweis: 552020205

 

 

refDatumAG liegt vor Beginn der Meldepflicht.

 

 

Handelt es sich um einen Umzug (erstmaliger Zuzug oder Wiederzuzug) oder eine Abmeldung von Amts

wegen und anschließende erneute Anmeldung bei der Meldebehörde, so ist zu beachten,

dass die IdNr. derzeit grundsätzlich erst ab dem Tag der Meldung durch die Meldebehörde und nicht bereits ab dem Tag des Zuzugs aktiv ist.

Die Anmeldung im ELStAM-Verfahren ist daher erst ab diesem Datum möglich.

 

 

Lesen Sie die Rückmeldung ein, indem Sie den ELStAM-Assistenten vollständig durchführen

und erstellen Sie anschließend eine erneute Anmeldung mit korrigiertem RefDatumAG.
Welches Datum Sie zur Anmeldung benutzen können, ist mit dem Mitarbeiter bzw. mit der zuständigen Meldebehörde abzusprechen.

 

Der Zeitraum zwischen dem ersten verwendeten RefDatumAG und dem neuen, darf nicht mehr gemeldet werden und muss im Programm daher ausgeklammert/abgemeldet werden.

 

Beispiel:
Eine Anmeldung wird zum 01.02. erstellt, die Rückmeldung erfolgt mit o. g. Verfahrenshinweis. Nach Rücksprache mit dem Mitarbeiter und der Meldebehörde, soll der Mitarbeiter mit RefDatumAG

05.02. angemeldet werden. Nachdem der Hinweis eingelesen wurden, gibt das Programm eine neue Anmeldung vor in der das RefDatumAG manuell angepasst werden muss.
Damit das Programm den 05.02 als RefDatumAG für die neue Meldung verwendet, muss vor Veränderung des RefDatumAG der Mitarbeiter auf "abgemeldet" mit

"Abgemeldet-Datum "04.02." (der Tag vor dem zu verwendenden RefDatumAG) gestellt werden:

 

Dadurch erkennt das Programm, dass der erste Zeitraum nicht mehr gemeldet werden darf und nimmt das eingegebene RefDatumAG in die Anmeldung.

Eine tatsächliche ELStAM-Abmeldung darf und wird durch diese Eintragungen nicht erstellt.