SEPA-Mandate

 

 

Die Mandatsverwaltung gliedert sich in zwei Teile:

 

 

Bevor hier neue Mandate angelegt werden können, sind diese Mandatseinstellungen in den SEPA-Einstellungen zu hinterlegen:

- Gläubiger-Identifikationsnummer

- Aufbau der Mandatsreferenz

- Präfix (optional)

- Pre-Notification-Frist

 

Die Kunden-Bankdaten sollten die BIC und die IBAN-Nummer enthalten (manueller Eintrag bei neuen Kunden oder Umrechnung über den IBAN-Konverter)

 

 

Neues Mandat erstellen

Mit Klick auf den Button "Neues Mandat erstellen" wird ein neues Mandat für diesen Kunden erstellt.

Mandatsanforderung versenden

 

Mandat aktivieren

Wird das Mandat von Ihrem Kunden unterschrieben zurückgesandt, tragen Sie evtl. Änderungen des Kunden in die Mandatsdaten ein und geben Sie das Datum des Mandat-Eingangs in das Feld "Mandat erteilt am" ein. Ab sofort ist das Mandat ein aktives Mandat und kann für SEPA-Lastschriften verwendet werden.

 

Mandate verwenden
Vorgabe-Mandat

Geben Sie hier die Mandatsnummer ein, die als Standard verwendet werden soll. Beim Einbuchen neuer Lastschriftbelege und bei der Übergabe neuer Lastschriftbelege per STD wird dieses Vorgabemandat in den Beleg übernommen.
 

Kontenübergreifende Mandate

Ist dieses Häkchen in den SEPA-Einstellungen gesetzt, kann als Vorgabemandat auch ein Mandat einer anderen Kundennummer eingetragen werden (z.B. bei Zentralregulierung).

 

Wird diese Funktion aktiviert, gibt es keine Warnhinweise, wenn Mandate anderer Kundennummern verwendet werden.
Zusätzlich gibt es an den Stellen, an denen ein Mandat aus einer Tabelle ausgewählt werden kann, eine erweiterte Auswahl.

 
Einmalmandate

Erteilt der Kunde ein Mandat, das nur für einen Einzug Gültigkeit haben soll, wird dieses Mandat durch ein Häkchen bei "Einmal-Mandat" gekennzeichnet. Sinnvoll ist, in das Feld "Bemerkung" die Verwendungsart dieses Mandats einzutragen, z.B. "Einmalmandat für Beleg xxxx".

Das Feld "Bemerkung" ist standardmäßig mit der IBAN-Nummer vorbesetzt.

 

 

Mandate zum Einzug außerhalb der EU/EWR

Ab dem ZKA-Format 3.1 ist bei einem Lastschriftclearing außerhalb der EU/des EWR die Adresse des Zahlungspflichtigen in den SEPA-Dateien anzugeben.

Dies betrifft z.B. die Schweiz.

Innerhalb EU/EWR wird empfohlen, wie bisher keine Adressangaben zu übermitteln.

 

Dazu wurden die Bankstammdaten um dieses ZKA-Format erweitert.

Die SEPA--Mandate wurden um die Felder "Adressangabe erforderlich" und "ISO-Land" erweitert.

 

Beachten Sie, dass das ISO-Land des Bezogenen nicht mit dem IBAN-Land (Buchstaben der ersten beiden Zeichen der IBAN) übereinstimmen muss.

Der Datenimport wurde entsprechend erweitert (siehe Formatbeschreibung).