Legen Sie hier fest, welche Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge in einem Arbeitsplan gezahlt werden. Die Voreinstellung sieht vor, dass alle Zuschlagsarten gezahlt werden.
Hinweis: Bei der Nutzung von Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschlägen sollte im Tagesmodell der richtige Tagesbeginn eingetragen sein.
Ansonsten ist eine richtige Berechnung der Zuschläge nicht gewährleistet.
Hier gilt der Grundsatz, dass der Tagesbeginn zwei Stunden vor dem frühesten Arbeitsbeginn liegen sollte.
Beispiel: frühester Arbeitsbeginn => 8 Uhr; Tagesbeginn => 6 Uhr.
Beispiel 1: Tagesbeginn: 19 Uhr; Sonntagszuschlag soll im Arbeitsplan nach der Art „ab Tagesbeginn“ gerechnet werden und auf das Zeitkonto „SZ50“ geschrieben werden.
Buchung: Sonntag 21 Uhr bis Montag 3 Uhr. Wert auf SZ50 => 6 h (Berechnung von 21:00 bis 03:00 Uhr).
Beispiel 2: Tagesbeginn: 19 Uhr; Sonntagszuschlag soll im Arbeitsplan nach der Art „ab Mitternacht“ gerechnet werden und auf das Zeitkonto „SZ50“ geschrieben werden.
Buchung: Samstag 20:30 Uhr bis Sonntag 2 Uhr. Wert auf SZ50 => 2 h (Berechnung von 0:00 bis 02:00 Uhr).
Hinweis: Die Feiertagszuschläge gelten nur für die gesetzlichen deutschen Feiertage. Bei den Feiertagen von Österreich und Schweiz muss über das Tagesmodell parametriert oder der Zuschlagstyp geändert werden.
Am 01. Mai, 25. + 26. Dezember und am 24. Dezember ab 14:00 Uhr gibt es 150%
Am 31. Dezember ab 14:00 Uhr und an allen anderen Feiertagen jeweils 125%
Art 125 %: Beispiel 1: Tagesbeginn: 4 Uhr; Feiertagszuschlag 125 % soll im Arbeitsplan nach der Art „ab Tagesbeginn“ gerechnet werden und auf das Zeitkonto „FZ125“ geschrieben werden.
Buchung: Feiertag 7 Uhr bis 12 Uhr. Wert auf FZ125 => 5 h (Berechnung von 07:00 bis 12:00 Uhr).
Beispiel 2: Tagesbeginn: 19 Uhr; Feiertagszuschlag 125 % soll im Arbeitsplan nach der Art „ab Mitternacht“ gerechnet werden und auf das Zeitkonto „FZ125“ geschrieben werden.
Buchung: Tag vor Feiertag 23 Uhr bis 4 Uhr. Wert auf FZ125 => 4 h (Berechnung von 00:00 bis 04:00 Uhr).
Die Beispiele gelten auch bei der Berechnung von Feiertagszuschlägen mit 150 %.
Es können bis zu 4 verschiedene Nachtzuschläge ermittelt werden.
Ab - Bis: Hier ist einzutragen, ab und bis welche Uhrzeit der Nachtzuschlag zu ermitteln ist.
FT 125: Der Nachtzuschlag wird auch bezahlt, wenn zusätzlich Feiertagszuschlag 125% bezahlt wird.
FT 150: Der Nachtzuschlag wird auch bezahlt, wenn zusätzlich Feiertagszuschlag 150% bezahlt wird.
SZ50: Der Nachtzuschlag wird auch bezahlt, wenn zusätzlich Sonntagszuschlag bezahlt wird.
Beispiel: Tagesbeginn: 19 Uhr; Nachtzuschlag (wie unten abgebildet) soll im Arbeitsplan gerechnet werden und auf die Zeitkonten „NZ25“ und/oder „NZ40“ geschrieben werden.
Buchung: Mittwoch 20 Uhr bis Donnerstag 5 Uhr (Im Beispiel wird jetzt keine Rücksicht auf eine Pause genommen) Wert auf Zeitkonten:
- NZ25 => 5 h (Berechnung von 20:00 bis 00:00 Uhr und 04:00 bis 05:00 Uhr).
- NZ40 => 4 h (Berechnung von 00:00 bis 04:00 Uhr).
1. Wichtig ist, dass die Zeitkonten „NZ25“ und „NZ40“ von dem Wortlaut im Feld „Zeitkonto“ angelegt sind.
2. Im Arbeitsplan sollten die gesetzlichen Zeiten definiert sein, mit den entsprechenden Zeitkonten (siehe Bild):
3. Im Tagesmodell muss der richtige Tagesbeginn eingestellt sein. Beispiele und dessen Auswirkung:
• Tagesbeginn: 20:00 Uhr; Buchung: 21:00 Uhr - 06:00 Uhr -> NZ40 = 4 h, NZ25 =5 h
• Tagesbeginn: 20:00 Uhr; Buchung: 00:10 Uhr - 06:00 Uhr -> kein NZ40, NZ40 => NZ25
• Tagesbeginn: 02:00 Uhr; Buchung: 03:00 Uhr - 12:00 Uhr -> kein NZ40
• Tagesbeginn: 13:00 Uhr; Buchung: 14:00 Uhr - 01:00 Uhr -> NZ40 = 1h von 0 Uhr - 1 Uhr
Hinweis: Werden die Zeitkonten nicht so angelegt oder die Zeiten im Arbeitsplan nicht angelegt wie beschrieben, kann keine Ermittlung der Zuschläge nach gesetzlichen Vorgaben erfolgen.