Neu eingetretende Mitarbeiterinnen
Wenn eine Mitarbeiterin neu in die Firma eintritt und gleich Mutterschaftsgeld erhält, fehlt das Durchschnittsentgelt der letzten 3 Monate.
Um dies fiktiv vorzutragen, ist eine Lohnart mit folgenden Merkmalen
zu verwenden:
Lohngruppe | Geldwerter Vorteil |
Lohndefinition | |
Steuer - Grundlage | 2 - steuerfrei |
Lohnsteuerbescheinigung | - kein Eintrag |
Sozial - Grundlage | 19 - nur fiktiv - AAG-Vergleichs-Bruttoarbeitsentgelt |
Lohnart drucken | N - Nein |
Mit dieser Lohnart ist in der Bruttolohnerfassung anzugeben, wie hoch das Durchschnittsentgelt der letzten 3 Monate war.
Das eingegebene Entgelt kommt nicht Auszahlung und dient nur zur internen Berechnung/Überprüfung.
Wird diese Lohnart nicht angelegt und hinterlegt, gibt das Abrechnungsprotokoll folgende Fehlermeldung aus:
AAGER : ====> die Höhe des monatlichen Bruttoentgelts muss größer 0 € sein!
AAGER : ====> der Nettobetrag darf nicht höher als das Bruttoentgelt sein!
Mitarbeiterinnen in einer Mehrfachbeschäftigung
Wenn die Mitarbeiterin mehrfach Beschäftigt ist, muss der kalendertägliche Zuschuss der Krankenkasse aufgeteilt werden.
Hierfür muss das Brutto des anderen Arbeitgebers ebenfalls mit der o. g. Lohnart erfasst werden.
Wird die Lohnart nicht angelegt und hinterlegt, gibt das Abrechnungsprotokoll folgende Fehlermeldung aus:
AAGER : ====> der Nettobetrag darf nicht höher als das Bruttoentgelt sein!