Neu eingetretende/mehrfachbeschäftigte Mitarbeiterinnen

Neu eingetretende Mitarbeiterinnen

Wenn eine Mitarbeiterin neu in die Firma eintritt und gleich Mutterschaftsgeld erhält, fehlt das Durchschnittsentgelt der letzten 3 Monate.

Um dies fiktiv vorzutragen, ist eine Lohnart mit folgenden Merkmalen zu verwenden:
 

Lohngruppe Geldwerter Vorteil
Lohndefinition  
Steuer - Grundlage 2 - steuerfrei
Lohnsteuerbescheinigung - kein Eintrag
Sozial - Grundlage 19 -  nur fiktiv - AAG-Vergleichs-Bruttoarbeitsentgelt
Lohnart drucken N - Nein

 

 

Mit dieser Lohnart ist in der Bruttolohnerfassung anzugeben, wie hoch das Durchschnittsentgelt der letzten 3 Monate war.

Das eingegebene Entgelt kommt nicht Auszahlung und dient nur zur internen Berechnung/Überprüfung.

 

Wird diese Lohnart nicht angelegt und hinterlegt, gibt das Abrechnungsprotokoll folgende Fehlermeldung aus:

 

AAGER  : ====> die Höhe des monatlichen Bruttoentgelts muss größer 0 € sein!

AAGER  : ====> der Nettobetrag darf nicht höher als das Bruttoentgelt sein!

 

 

 

Mitarbeiterinnen in einer Mehrfachbeschäftigung

Wenn die Mitarbeiterin mehrfach Beschäftigt ist, muss der kalendertägliche Zuschuss der Krankenkasse aufgeteilt werden.

Hierfür muss das Brutto des anderen Arbeitgebers ebenfalls mit der o. g. Lohnart erfasst werden.

 

Wird die Lohnart nicht angelegt und hinterlegt, gibt das Abrechnungsprotokoll folgende Fehlermeldung aus:

 

AAGER  : ====> der Nettobetrag darf nicht höher als das Bruttoentgelt sein!