Kassenrückmeldungen zu AAG-Anträgen

Allgemein:

"(...)Stellt die Krankenkasse eine inhaltliche Abweichung zwischen ihrer Berechnung der Erstattung und dem Antrag des Arbeitgebers fest,

hat sie diese Abweichung dem Arbeitgeber durch Datenübertragung nach § 28a Absatz 1 Satz 3 Viertes Buch Sozialgesetzbuch unverzüglich zu melden.

 § 28a Absatz 1 Satz 2 Viertes Buch Sozialgesetzbuch gilt entsprechend.“ § 2 Abs. 2 AAG

 

Eine Mitteilung erfolgt nur dann, wenn der von der Krankenkasse berechnete Betrag vom Beantragten abweicht.

Wird dem beantragten Betrag entsprochen oder der Antrag abgelehnt, erfolgt keine elektronische Mitteilung.

 

 

Eine Rückmeldung auf eine eingereichte AAG-Meldung ist von Ihnen zu prüfen!

 

Stimmen Sie dem von der Kasse festgestellten Erstattungsbetrag zu, muss im Programm nichts weiter unternommen werden.

Rückmeldungen über einen abweichenden Erstattungsbetrag erfordern grundsätzlich keine Stornierung des ursprünglich übermittelten AAG-Antrags.

 

Stimmen Sie dem von der Kasse zurückgemeldeten Erstattungsbetrag nicht zu, müssen Sie außerhalb vom Programm, schriftlich Widerspruch bei der Krankenkasse einreichen.

Beachten Sie die gesetzlichen Widerspruchsfristen.

 

 

 

MeldeCenter:

Wenn Sie im MeldeCenter auf "Abholung + Übertragung starten" oder "Abholung starten" klicken, wird geprüft ob Rückmeldungen vorhanden sind.

Falls ja, werden diese als "Kassenrückmeldung" in das MeldeCenter eingelesen:

 

Ist die Rückmeldung markiert, sehen Sie im Protokoll (im unteren Bereich der Maske) für welche(n) Mitarbeiter die Rückmeldung bestimmt ist.

 

 

 

Lohn & Gehalts Programm:

Um die Rückmeldung in das Hauptprogramm zu importieren, nutzen Sie im unter Zusatz | MeldeCenter Daten erstellen/importieren den Button "Meldedaten erstellen/importieren".

Hierfür müssen keine Meldegruppen ausgewählt werden.

 

Im Protokoll wird angezeigt für welchen Mitarbeiter ein Import stattfand:

 

Start - Einlesen von AAG-Rückmeldungen

- PersonalNr: 5 - Gisela, Sonne

==> Meldung eingelesen!

Ende - Einlesen von AAG-Rückmeldungen

 

 

Die Rückmeldung wird nun der betreffenden AAG-Meldung zugeordnet und bei dieser (als zweite Zeile) angezeigt.

 

 

 

Unter Stammdaten/Bearbeiten | Personalverwaltung - Lohnkonto - Bescheinigungen, Monat der Lohnfortzahlung, ist als zweite Zeile die Rückmeldung ersichtlich:

 

 

 

 

Unter Bescheinigungen | Meldungsübersicht | AAG-Meldungen - Monat der Erstattung ist die Rückmeldung ebenfalls zu sehen:

 

 

 

Folgende Gründe für eine Abweichung können von der Krankenkasse zurück gemeldet werden:

 

Nr.

Grund

01

Erstattungssatz nicht korrekt

02

Erstattungszeitraum abweichend vom Beschäftigungszeitraum

03

Erstattung U1 über RV-BBG-OST beantragt und auf RV-BBG-OST reduziert (Satzungsregelung)

04

Erstattung U1 über der RV-BBG-West beantragt und auf RV-BBG-West reduziert (Satzungsregelung)

05

Kürzung wegen des Bezuges einer Entgeltersatzleistung

06

Erstattungszeitraum fällt in den Wartezeitraum(28 Tage seit Aufnahme der Beschäftigung)

07

Erstattungszeitraum abweichend zum bestehenden EFZ-Anspruch (z B. Höchstanspruchsdauer überschritten)

08

Erstattung für den ersten Tag der AU beantragt, an dem aber noch gearbeitet wurde

09

Erstattungszeitraum abweichend zum Mutterschaftsgeldzeitraum

10

Mutterschaftsgeld nicht korrekt berücksichtigt

11

GSV-Beitrag im Erstattungsbetrag nicht pauschal berücksichtigt

12

GSV-Beitrag im Erstattungsbetrag nicht in tatsächlicher Höhe berücksichtigt

13

Antrag umfasste bereits erstattete Zeiträume

14

sonstiges