Programmhinweis in Schritt 1 des ELStAM Assistenten.
Dieser Hinweis erscheint, wenn eine Personalnummer neu bei ELStAM gemeldet werden soll, deren Eintrittsdatum jedoch vor dem aktuellen Monat liegt.
Lösung:
Der Programmhinweis lässt sich weiter
bearbeiten in dem Sie einen Doppelklick auf die Meldung machen. Es
öffnet sich u. s. Maske und man muss entsprechend des jeweiligen Falls
die passende Option auswählen.
Soll die gleiche Option für alle Mitarbeiter mit diesem Fehler übernommen
werden, ist ein Häkchen bei "Für alle Mitarbeiter mit diesem
Fehler übernehmen" zu setzen.
Fall 1 - Mitarbeiter wurde versehentlich nicht gemeldet: In diesem Fall ist die Anmeldung zum Eintrittsdatum vorzunehmen.
Fall 2: Mitarbeiter wechselt z. B. von Geringfügig Beschäftigt auf steuerpflichtige Beschäftigung. In den Personalstammdaten wurde das Feld "ELStAM" auf Haupt- bzw. Nebenarbeitgeber gesetzt.
Das arbeitsrechtliche Eintrittsdatum liegt vor dem aktuellen Monat, aber die Anmeldung bei ELStAM soll zum aktuellen Monat erfolgen, da während der geringfügigen Beschäftigung keine Meldung erforderlich war.
Das tatsächliche Eintrittsdatum in den Stammdaten des Mitarbeiters bleibt unverändert!
Bei der Auswahl der Anmeldung zum Eintrittsdatum wird jetzt nur bis zum 28.02. des Folgejahres das tatsächliche Eintrittsdatum verwendet, ab dem 1.03. aber wird als frühestes Eintrittsdatum der 01.01. des laufenden Jahres verwendet.