In der Personalverwaltung gibt es zusätzliche Felder zur Steuerung der EEL-Meldungen unter dem Punkt „Bescheinigungen“ und Arbeitszeit.
Diese Angaben müssen in den Monaten hinterlegt sein, aus denen das zu meldende Entgelt ermittelt wird.

| Entgeltart: | 1 - Stundenlohn |
| 2 - festes Monatsentgelt | |
| 3 - Sonstiges (z. B. Akkord, Stücklohn, etc.) oder bei Fixgehältern mit Provision | |
| Vereinbartes Monatsentgelt: | Bei Entgeltart "2 - festes
Monatsentgelt" muss hier das vereinbarte Monatsentgelt hinterlegt
werden.
Für die Meldegründe
"Kinderkrankengeld" und "Kinderverletztengeld"
ist, bei hinterlegter Entgeltart "3 - Sonstiges", ein
nach § 4 Abs. 1, 1a Satz 2 und Abs. 4 EntgFG bestimmtes Entgelt
zu hinterlegen (Durchschnittsbetrag) |
| Vereinbarter Stundensatz: | Bei Entgeltart "1 - Stundensatz" muss hier der vereinbarte Stundensatz hinterlegt werden. |
Fehlen die Angaben im letzten Abrechnungsmonat, der für eine Meldung herangezogen
wird, erscheint diese Fehlermeldung mit Angabe des betroffenen Monats
nach Starten des Assistenten:

Die fehlenden Angaben müssen über eine Korrekturabrechnung ergänzt werden.