Offene Aufgaben

Die offenen Aufgaben erreichen Sie über

 

 

 

 

Meldungen mit veralteten Abrechnungsdaten:

Meldungen die hier aufgeführt werden, müssen noch geprüft bzw. korrigiert werden, bevor sie (erneut) versendet werden können.

 

 

Eine geänderte Abrechnung wird nur in den offenen Aufgaben aufgeführt, wenn die Änderung erfolgte, nachdem eine Meldung übergeben wurde.

 

Rückmeldungen zur Höhe der Entgeltersatzleistung:

Diese müssen über Korrekturabrechnungen berücksichtigt werden. Die zu korrigierenden Abrechnungen werden automatisch gekennzeichnet. Die Korrekturabrechnung müssen Sie über die Korrekturfunktion im Kassenabgleich anstoßen.

 

 

Änderungen ergeben sich nur in Monaten mit Fehlzeiten und bei Prüfung für §23c SGB IV. Im Abrechnungsprotokoll sehen Sie die Berechnung:

 

Rückmeldungen zu Vorerkrankungen oder Ende der Entgeltersatzleistung:

Meldungen die hier aufgeführt werden, müssen geprüft werden. Wollen Sie eine Korrektur durchführen, nutzen Sie die Korrekturfunktion in der Personalverwaltung.

 

 

 

Hinweis für alle Meldungen: Ist eine Aufgabe erledigt, setzen Sie den Status über die Auswahl in der Spalte Erledigt von Offen auf Erledigt. Das gilt auch, wenn Sie veraltete Abrechnungen bewusst nicht aktualisieren.

 

 

Offene Aufgabe durch tarifliche Änderung beim Entgelt

Ist die Ursache einer Offenen Aufgabe die Änderung beim Entgelt in den gemeldeten Zeiträumen, soll die Änderung nicht gemeldet werden, wenn sie durch die Änderung des Tarifvertrags entstanden ist und die Änderung zum Zeitpunkt der Abrechnung schon gültig war.

In diesem Fall kann die Aufgabe manuell über das Kontextmenü auf erledigt gesetzt werden.

 

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie bei Meldegrund 03.