EEL-Elektronische Entgeltersatzleistung
Seit dem 01.01.2011 sind Arbeitgeber verpflichtet,
Bescheinigungen, die zur Gewährung von Entgeltersatzleistungen (EEL) erforderlich
sind, durch systemgeprüfte Programme oder mittels maschinell erstellter
Ausfüllhilfen an die Leistungsträger zu übermitteln.
Als maschinelle Ausfüllhilfe
kann das Programm sv.net genutzt werden, dass von den Sozialversicherungsträgern
angeboten wird.
Das EEL-Modul zur Erstellung
von EEL-Meldungen soll Ihnen die Bearbeitung der Meldungen erleichtern
- Es schlägt mögliche Meldungen automatisch
vor.
- Durch Assistenten werden Sie bei
der Erstellung der Meldung unterstützt.
- Bereits im Lohn Programm enthaltene
Daten werden automatisch in den Assistenten übernommen.
Die erforderlichen Meldungen
oder Anfragen werden über das Lohnprogramm erstellt und elektronisch versendet.
Mögliche Rückmeldungen
der Versicherungsträger werden automatisch ins Lohnprogramm eingelesen
und zur Bearbeitung bereitgestellt.
Gesetzliche Grundlagen
- Gemeinsame Grundsätze für die Erstattung
der Mitteilungen im Rahmen des Datenaustausches Entgeltersatzleistungen
§ 23c SGB IV
- ITSG Pflichtenheft 8.0