Für den Fall von Insolvenz eines Unternehmens sind besondere DEÜV-Meldungen vorgesehen. Dazu gibt es zwei Austrittskennzeichen im Personalstamm für folgende Möglichkeiten:
I - Weiterbeschäftige Arbeitnehmer
Abmeldung zur Insolvenz mit 30 ---> 10 Anmeldung und rechtliches Ende mit 30 bei neuer Insolvenzbetriebsnummer. Bei gleichbleibender Betriebsnummer wird eine 33-er und eine 13-er Meldung erzeugt.
F - Freigestellte Arbeitnehmer
Abmeldung zur Insolvenz mit 71 ---> keine Anmeldung und rechtliches Ende mit 72.
Bei einer Änderung des Kennzeichens I in F erfolgt die Freistellung mit Meldegrund 71, keine Anmeldung und das rechtliche Ende mit Meldegrund 72
Die Jahresmeldung erfolgt mit Meldegrund 70 (anstatt 50) und zwar ohne DBUV-Datenbaustein.
Wird die Abrechnung für weiter beschäftigte Mitarbeiter unter einer neuen Betriebsnummer vorgenommen, wird ein neuer Mandant benötigt.
Bitte setzen Sie sich mit Ihrem GDI-Fachhandelspartner in Verbindung, um die notwendige Lizenz für den neuen Mandanten zu erwerben.